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| - Anwohnerparkausweise werden im Bürgerservice der Stadt oder online ausgestellt. Die aktuellen Kosten belaufen sich auf 30,– Euro pro Jahr. Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Bewohnerparkausweis zu bekommen, wenn man kein AC-Kennzeichen hat. Auf jeden Fall Vorrausetzung ist der Erstwohnsitz in Aachen. In jedem Fall sollte man sich vorher bei der Stadtverwaltung verbindlich informieren, was man beibringen muss. Stadtverwaltung Aachen, Postfach 210, 52058 Aachen, Tel. 0241/432-0 Mehr auch unter: Kategorie:Amtliches Kategorie:Verkehr
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| - Anwohnerparkausweise werden im Bürgerservice der Stadt oder online ausgestellt. Die aktuellen Kosten belaufen sich auf 30,– Euro pro Jahr. Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Bewohnerparkausweis zu bekommen, wenn man kein AC-Kennzeichen hat. Auf jeden Fall Vorrausetzung ist der Erstwohnsitz in Aachen.
* Man ist Student (nur für Aachener Unis) und hat den Wagen von den Eltern während der Studienzeit dauerhaft zur Verfügung. Man braucht dann zum Beantragen des Anwohnerparkausweises eine formlose und unterschriebene Erklärung des Fahrzeugbesitzers über diesen Umstand.
* Ist das Auto auf die Eltern, aber in Aachen zugelassen, muss man noch einen eigenen Wagen der Eltern nachweisen (z.B. bringt man eine Kopie des Fahrzeugscheins mit), und die Eltern müssen eine Bestätigung schreiben, dass das Kind der Hauptnutzer des Fahrzeuges ist. Ein Studentenstatus ist auch hier notwendig.
* Man ist Student (gilt evtl. nur für Aachener Unis?) und hat den Wagen vor März 2007 auf einen nicht in Aachen liegenden Zweitwohnsitz zugelassen. Für Fahrzeuge, die nach dem 1.3.2007 auf den Studenten zugelassen wurden, geht das nicht mehr. Da die alte Regelung inzwischen anscheinend in Vergessenheit gerät, hilft es, darauf hinzuweisen, daß es vor März anders war. Ggf. gibt es aber auch nur eine Übergangsfrist, so daß man nur noch dann einen neuen Parkausweis erhält, wenn man für das vorhergehende Jahr zum selben Kennzeichen einen hatte.
* Das Fahrzeug ist auf eine Firma (dies kann auch das eigene Gewerbe sein) außerhalb Aachens zugelassen. Hier ist neben einer Nutzerbescheinigung der Nachweis, daß die private Nutzung des Fahrzeug steuerlich berücksichtigt wird, nötig. Diese kann das zuständige Finanzamt ausstellen, wenn das Fahrzeug älter ist und somit schon in der letzten Steuererklärung aufgetaucht ist. Sollte das Fahrzeug neu sein, so kann nur ein Steuerberater diesen Nachweis führen. In jedem Fall sollte man sich vorher bei der Stadtverwaltung verbindlich informieren, was man beibringen muss. Stadtverwaltung Aachen, Postfach 210, 52058 Aachen, Tel. 0241/432-0 Mehr auch unter: Kategorie:Amtliches Kategorie:Verkehr
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