Wenn es eine Polizei-Verfolgungsjagd gibt, und der Verbrecher dabei einen riesigen Sachschaden verursacht, und er (er ist nicht versichert ) am Ende sich das Leben nimmt, Wer zahlt den Schaden
Grundsätzlich: der Erbe, die Erbin. Welche/r das Erbe ausschlagen kann, wozu zu raten wäre, überstiegen die Verbindlichkeiten den Wert des Erbes. Zu beachten: War der Erblasser in einem (geistigen) Zustand, der als zurechnungsfähig bezeichnet werden könnte oder nicht?? Denn bei (unerkannt) Geisteskranken oder sonstigen Schuldunfähigen könnte die Haftung für den erstandenen Schaden u.U. entfallen.
Grundsätzlich: der Erbe, die Erbin. Welche/r das Erbe ausschlagen kann, wozu zu raten wäre, überstiegen die Verbindlichkeiten den Wert des Erbes. Zu beachten: War der Erblasser in einem (geistigen) Zustand, der als zurechnungsfähig bezeichnet werden könnte oder nicht?? Denn bei (unerkannt) Geisteskranken oder sonstigen Schuldunfähigen könnte die Haftung für den erstandenen Schaden u.U. entfallen.