Nein, denn ein Verkauf der Software ist seitens des Urhebers nur zulässig, wenn die Software gleichzeitig mit einem Stück Hardware (in deinem Fall dein l!A!ptop) oder einem Computer verkauft wird. Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Software Kategorie:Microsoft Kategorie:Recht
Nein, denn ein Verkauf der Software ist seitens des Urhebers nur zulässig, wenn die Software gleichzeitig mit einem Stück Hardware (in deinem Fall dein l!A!ptop) oder einem Computer verkauft wird. Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Software Kategorie:Microsoft Kategorie:Recht