Als Königshöfe (lat. curtes regiae) wurden früher königliche Kammergüter bezeichnet, z.B. eine königliche Burg mit ihrem Zubehör. Allgemein wurde ein solcher Königshof als "Villa" bezeichnet. Funktion und Merkmale eines Königshofes werden in der karolingischen Schrift "Capitulare de villis vel curtis imperii" von Karl dem Großen beschrieben.
Als Königshöfe (lat. curtes regiae) wurden früher königliche Kammergüter bezeichnet, z.B. eine königliche Burg mit ihrem Zubehör. Allgemein wurde ein solcher Königshof als "Villa" bezeichnet. Funktion und Merkmale eines Königshofes werden in der karolingischen Schrift "Capitulare de villis vel curtis imperii" von Karl dem Großen beschrieben.