Als Alternativlosigkeit oder Entscheidungsstarre wird in der Politikerverhaltensforschung ein Zustand der völligen geistigen Bewegungsunfähigkeit bezeichnet, der eintritt, wenn ein Entscheidungsträger sich aufgrund vorhergehender Beratungsresistenz, Selbstüberschätzung oder selektiven Wahrnehmung in eine Situation manövriert hat, die subjektiv nur eine mögliche Handlungsoption zulässt.
Als Alternativlosigkeit oder Entscheidungsstarre wird in der Politikerverhaltensforschung ein Zustand der völligen geistigen Bewegungsunfähigkeit bezeichnet, der eintritt, wenn ein Entscheidungsträger sich aufgrund vorhergehender Beratungsresistenz, Selbstüberschätzung oder selektiven Wahrnehmung in eine Situation manövriert hat, die subjektiv nur eine mögliche Handlungsoption zulässt.