Nach deutschem Kommunalrecht ist ein Landkreis ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden und eine Gebietskörperschaft. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wird der Begriff als Kreis geführt.
Nach deutschem Kommunalrecht ist ein Landkreis ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden und eine Gebietskörperschaft. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wird der Begriff als Kreis geführt.