Hallo. Nein ist es nicht. Das Delikt Beamtenbeleidigung gibt es im eidgenössischen Strafgesetzbuch gar nicht. Vor Gericht sind Beamte Menschen wie alle anderen auch. Daher macht es keinen Unterschied, ob man gegen einen Polizeibeamten oder eine Wurstverkäuferin zetert: Das Delikt lautet in beiden Fällen «Beschimpfung» und gilt als Ehrverletzung. „Quelle: beobachter.ch„. Somit spielt es keine Rolle, ob die Aufsichtsperson von einer privaten Unternehmung engagiert wird oder vom Staat (Polizist) angestellt ist. Gruss biker22
Hallo. Nein ist es nicht. Das Delikt Beamtenbeleidigung gibt es im eidgenössischen Strafgesetzbuch gar nicht. Vor Gericht sind Beamte Menschen wie alle anderen auch. Daher macht es keinen Unterschied, ob man gegen einen Polizeibeamten oder eine Wurstverkäuferin zetert: Das Delikt lautet in beiden Fällen «Beschimpfung» und gilt als Ehrverletzung. „Quelle: beobachter.ch„. Somit spielt es keine Rolle, ob die Aufsichtsperson von einer privaten Unternehmung engagiert wird oder vom Staat (Polizist) angestellt ist. Gruss biker22 P.S. in Deutschland ist Beamtenbeleidigung auch kein besonderer Tatbestand, sondern wird genauso wie eine normale Beleidigung behandelt. Nur neigen Polizeibeamte eher dazu, Beleidigungen anzuzeigen. Kategorie:Recht Kategorie:Schweiz Kategorie:Beantwortete Fragen