In allen Jahren, deren Jahreszahl durch vier teilbar ist, wird der 29. Februar als zusätzlicher Schalttag eingeführt. Eine Ausnahme bilden allerdings die vollen Jahrhundertjahre 1700, 1800, 1900 usw., auch Säkularjahre genannt. Hiervon erhalten nur diejenigen einen Schalttag, deren Jahreszahl durch 400 teilbar ist. Jedes vierte Säkularjahr ist somit ein Schaltjahr.
In allen Jahren, deren Jahreszahl durch vier teilbar ist, wird der 29. Februar als zusätzlicher Schalttag eingeführt. Eine Ausnahme bilden allerdings die vollen Jahrhundertjahre 1700, 1800, 1900 usw., auch Säkularjahre genannt. Hiervon erhalten nur diejenigen einen Schalttag, deren Jahreszahl durch 400 teilbar ist. Jedes vierte Säkularjahr ist somit ein Schaltjahr.