X. Rechtsinstitute in einer sozialen Marktwirtschaft Prof. Dr. Helmut Rüßmann, Einführung in das Recht, Skript zur Vorlesung für den Fachbereich Wirtschaftswissenschaft im Sommersemester 1994.
Dem Staat ist der Schutz der Bürger anvertraut. Dabei geht es einmal um die Abwehr der
Feinde von außen und zum anderen um die Sicherung gegen Feinde von innen. Mit dem
Rechtsdurchsetzungsrecht wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Staat seinen
Bürgern die Rechtsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe verbietet. Einen Staat, der sich
auf die Wahrnehmung der eben beschriebenen Aufgaben beschränkt, nennt man einen
Minimalstaat oder auch einen Nachtwächterstaat. Die Güterversorgung ist in einem
solchen System nicht Sache des Staates.
Dem Staat ist der Schutz der Bürger anvertraut. Dabei geht es einmal um die Abwehr der Feinde von außen und zum anderen um die Sicherung gegen Feinde von innen. Die Abwehr der Feinde von außen verlangt die Errichtung eines Verteidigungssystems. Die Sicherung gegen die Feinde von innen führt zu solchen Rechtseinrichtungen wie dem Strafrecht, dem Recht der Gefahrenabwehr und dem Rechtsdurchsetzungsrecht. [...]
Einen Staat, der sich auf die Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben beschränkt, nennt man einen Minimalstaat oder auch ein wenig abfällig einen Nachtwächterstaat. Ihm ist es nur um die Ruhe der Bürger getan, die in ihrem übrigen Wirken und Wollen frei sind. Namentlich die Güterversorgung ist in einem solchen System nicht Sache des Staates.