Das Binnenmarktkonzept in Artikel 14 EGV ist ein veränderliches und sich stetig
entwickelndes Projekt: es muss sich den Anforderungen der Wirtschaft und Politik
ständig anpassen. Insoweit kann eine "Vollendung" des Binnenmarktes niemals
tatsächlich eintreten, wohl aber eine Optimierung. Diese Optimierung versucht die
Kommission in zahlreichen Vorschlägen und Zielvorgaben auf dem Gebiet der
Das Binnenmarktkonzept in Artikel 14 EGV ist ein veränderliches und sich stetig entwickelndes Projekt: es muss sich den Anforderungen der Wirtschaft und Politik ständig anpassen. Insoweit kann eine "Vollendung" des Binnenmarktes niemals tatsächlich eintreten, wohl aber eine Optimierung. Diese Optimierung versucht die Kommission in zahlreichen Vorschlägen und Zielvorgaben zu erreichen.