abstract
| - __INDEX__ Rechtsreferent ist gemäß § 12 FernUSG ein zugelassener Fernlehrgang, dessen Lehrgangsziel, die Vermittlung eines breiten juristischen Grundwissens in allen deutschen Kern-Rechtsgebieten ist, um Sachverhalte unter juristischen Gesichtspunkten aufzunehmen, aufzubereiten und sie in einfachen Fällen nach einer eigenen rechtlichen Bewertung einer Entscheidung zuzuführen. Das Fernstudium ermöglicht es Nichtjuristen, materiell-rechtliche und prozessuale Problemstellungen aus den drei Hauptrechtsgebieten, nämlich dem Strafrecht, dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht, zu bearbeiten und in juristisch korrekter Form als Gutachten, Votum oder im Urteilsstil zu präsentieren. Mit Ausnahme des Erb- und Familienrechts und bei Reduktion des Stoffumfangs auf exemplarisch grundlegende Themengebiete umfasst dieser Studiengang, die Pflichtfächer, die nach der Juristenausbildungsordnung des Saarlandes im ersten juristischen Staatsexamen geprüft werden. Hierdurch ist es möglich, dem Teilnehmer ein sehr breites juristisches Grundwissen zu vermitteln.
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