Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993. Danach sind Eisenbahnen öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen) oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU)). EVU verkehren auf den Schienenwegen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sofern sie nicht selbst auch deren Funktion haben.
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993. Danach sind Eisenbahnen öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen) oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU)). EVU verkehren auf den Schienenwegen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sofern sie nicht selbst auch deren Funktion haben. In Deutschland gibt es mittlerweile 364 EVU (Stand: April 2007[1]). Neben den DB-AG-eigenen EVU sind in den letzten Jahren immer mehr so genannte „Dritte“ auf dem Schienennetz der DB Netz und anderen EIU unterwegs. Hauptsächlich im Nahverkehr und im Güterverkehr gewinnen die Dritten immer mehr Marktanteile gegenüber der Deutschen Bahn.