abstract
| - Die Frage ist prinzipiell wichtig. Höchststrafen bisher sind der Ausschluss ("Sperre") von Wettkämpfen, und zum Teil auch Geldstrafen, sowie die Aberkennung von erbrachten Leistungen und errungenen Wertungen. Fraglich ist nun, ob ein Betrug, bei welchem letztlich außer der Täuschung der Öffentlichkeit und dem Verlust von Glaubwürdigkeit und Anerkennung für den Sportler (und evtl. alle seine Mitstreiter und Konkurrenten) kein eigentliches Rechtsgut beschädigt wurde, drastischere Strafen angemessen sind. Letztlich ist ein solcher Fall doch in etwa vergleichbar mit einem Täuschungsversuch in einer Klassenarbeit - wenngleich es beim Doping häufig noch mehr um Selbstdarstellung und evtl. Geld (in Form von Gewinnprämien und Sponsoren) geht, bleibt es doch ein Betrug des Sportlers an sich selbst. Nach Aberkennung aller erbrachten Leistungen und Rückgabe allen daraus gezogenen Nutzens bleibt letztlich im Allgemeinen kein materieller Schaden für die Umgebenden Personen und Institutionen. Es ist berechtigt, zu fragen, ob nicht härtere Strafen angemessen wären. Aber ist es angemessen, Menschen aufgrund von solchen Fehlern z.B. ins Gefängnis zu stecken? Ein Schüler, der bei der Täuschung entdeckt wird, fliegt schlimmsten Falls von der Schule, und verbaut sich damit die eigene Zukunft - Beim Überdenken der Strafen sollte also zumindest mit einer guten Portion Augenmaß gemessen werden, wenn man es für notwendig hält.
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