Prinzipiell ja, je nachdem im welchem Land er sich dabei gerade aufhält. Jedoch wird aus politischen Gründen meist derart viel Druck ausgeübt, dass entweder keine Auslieferung oder keine Todesstrafe erfolgt. Allerdings kann es dennoch übel enden. So wurde Wang Jianye 1995 von Thailand an China ausgeliefert, nachdem China zugesichert hatte, dass man von der ihm drohenden Todesstrafe absehe. Doch nach der Auslieferung wurde diese dennoch vollstreckt:
Prinzipiell ja, je nachdem im welchem Land er sich dabei gerade aufhält. Jedoch wird aus politischen Gründen meist derart viel Druck ausgeübt, dass entweder keine Auslieferung oder keine Todesstrafe erfolgt. Allerdings kann es dennoch übel enden. So wurde Wang Jianye 1995 von Thailand an China ausgeliefert, nachdem China zugesichert hatte, dass man von der ihm drohenden Todesstrafe absehe. Doch nach der Auslieferung wurde diese dennoch vollstreckt: Anders verhält es sich jedoch, wenn er sich in Deutschland oder einem andere EU-Mitgliedsstaat aufhält. Hier wird die Auslieferung durch das Grundgesetz Artikel 16, Absatz 2 verboten: Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Recht