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| - Einschränkung der Handlungs- und Bewegungsmöglichkeiten durch technische Hilfsmittel, also Fesseln. Eine Fixierung darf nur von der Polizei durchgeführt werden. Oh Mist in meinem Zivildienst im Krankenhaus hab ich geholfen eine Patientin zu fixieren, komm ich jetzt ins Gefängnis? Nein, kommst du nicht. Der behandelnde Arzt oder autorisiertes Assistenzpersonal ist befugt Patienten zu fixieren um sie vor Schaden (i.d.R. durch sich selbst) zu bewahren, z.B. wenn ein Patient krampft hat er keine Kontrolle mehr über seine Muskelbewegungen und könnte aus dem Bett stürzen oder sich gelegte Zugänge herausreißen und sich verletzen. Kategorie:Recht Ergänzung: Bei schriftlicher Einwilligung des Patienten ist die Fixierung möglich (z.B. Bettgitter). Wenn der Patient nicht einwilligt oder einen Betreuer hat, darfst du aus Nothilfe (Patient schädigt sich selbst oder andere) oder aus Notwehr (Patient schädigt dich) fixieren. Dies muss jedoch dokumentiert werden. Außerdem muss regelmäßig (alle 30 Minuten) nach dem Patienten gesehen werden. Auch dies muss dokumentiert werden. Für häufigere oder längerfristige Fixierungen brauchst du einen richterlichen Beschluss. Dies auch erforderlich wenn der Patient einen Betreuer hat. Dies gilt prinzipiell für jeden, also Ärzte, Polizisten und Zivis. Ist der Patient nicht bei Bewusstsein, kann auch kein Freiheitsentzug vorliegen. Hier kann der Arzt eine Fixierung anordnen. Er muss aber ein Attest ausstellen, dass sich der Patient durch unbewusste Bewegungen gefährden könnte. Kategorie:Beantwortete Fragen
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