Der Ausdruck Fehlerhaft bezeichnet den Strafvollzug an gefangenen Fehlern. Identifizierte Fehler werden in der Fehlerhaftanstalt gegen ihren Willen und zum Schutze der Menschheit festgehalten (siehe auch: einen Fehler zweimal machen). Für Fehler mit lebenslänglichen Strafen sind sogenannte Endlagerstätten im Gespräch.
Der Ausdruck Fehlerhaft bezeichnet den Strafvollzug an gefangenen Fehlern. Identifizierte Fehler werden in der Fehlerhaftanstalt gegen ihren Willen und zum Schutze der Menschheit festgehalten (siehe auch: einen Fehler zweimal machen). Für Fehler mit lebenslänglichen Strafen sind sogenannte Endlagerstätten im Gespräch.