Selbstnutzer im Sinne des Wohneigentums sind Eigentümer einer Wohnung, welche diese zu eigenen Wohnzwecken nutzen und daher keine Miete zahlen. Unter Selbstnutzung wird auch die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum an Angehörige verstanden. Selbstnutzer in diesem Kontext können geschiedene Ehegatten, Kinder, Eltern oder Geschwister sein. Der Rechtsbegriff wird auch von der Rechtsprechnung verwendet.
Selbstnutzer im Sinne des Wohneigentums sind Eigentümer einer Wohnung, welche diese zu eigenen Wohnzwecken nutzen und daher keine Miete zahlen. Unter Selbstnutzung wird auch die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum an Angehörige verstanden. Selbstnutzer in diesem Kontext können geschiedene Ehegatten, Kinder, Eltern oder Geschwister sein. Der Rechtsbegriff wird auch von der Rechtsprechnung verwendet.