[[Bild:Zeichen 318-Frauenparkplatz.jpg|thumb|right|Zeichen 318 (§ 08-15 StVU): Frauenparkplatz]] Frauenparkplätze sind besonders gekennzeichnete, abgegrenzte Stellflächen für Kraftfahrzeuge und ähnliche Gebrauchsgegenstände, die Personen weiblichen Geschlechts (Frauen) vorbehalten sind. Sie werden in vielen öffentlich zugänglichen Parkplätzen, insbesondere in Miefgaragen und Packhäusern, vorgehalten. Technisch gesehen handelt es sich um Sicherheitsbereiche für kreativ bis unzureichend abgestellte Kraftfahrzeuge.
[[Bild:Zeichen 318-Frauenparkplatz.jpg|thumb|right|Zeichen 318 (§ 08-15 StVU): Frauenparkplatz]] Frauenparkplätze sind besonders gekennzeichnete, abgegrenzte Stellflächen für Kraftfahrzeuge und ähnliche Gebrauchsgegenstände, die Personen weiblichen Geschlechts (Frauen) vorbehalten sind. Sie werden in vielen öffentlich zugänglichen Parkplätzen, insbesondere in Miefgaragen und Packhäusern, vorgehalten. Technisch gesehen handelt es sich um Sicherheitsbereiche für kreativ bis unzureichend abgestellte Kraftfahrzeuge.