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| - Erstmals während des Zweiten Weltkriegs wurden ab 1940 Luftschutzbunker in größerer Anzahl in allen Städten erster Ordnung erbaut. Derartige massive Hochbunkeranlagen für den Luftschutz der Zivilbevölkerung sind heute noch unter anderem in Hamburg, Berlin, München, Bremen, Gelsenkirchen, Emden und Wien erhalten. Damalige Luftschutzbunker waren im Gegensatz zu den Anlagen nach 1960 meist kleinräumig unterteilt und besaßen Toilettenanlagen mit Wasserspülung (heute werden Trockenklosetts vorgehalten). In Nebenräumen sind meist Küchen, Vorratsräume, ärztliche Behandlungszimmer, Sarglager und ähnliches vorhanden. Um einem möglichen Angriff mit Giftgas vorzubeugen, verfügen die Luftschutzbunker über eine Gasschleuse mit zwei Türen, von denen im Falle eines Gasalarms immer nur eine geöffnet werden darf. In brandgefährdeten Bereichen wird die angesaugte Frischluft durch einen Sandfilter geführt (der Filterbetrieb erfolgte über elektrische Lüfter oder Handkurbellüfter), um die Temperatur der heißen Rauchgase abzusenken. Das Eindringen von Gas in den Schutzraum wird durch einen leichten Überdruck im Schutzraum verhindert. Ab Mitte der 1960er Jahre bis 1978 wurden in der Deutschland Bunkeranlagen und Stollensysteme aus dem Zweiten Weltkrieg mit einem relativ aufwendigen technischen Programm für die Zivilschutznutzung (Ziviler Bevölkerungsschutz) als Schutzraum wiederhergestellt. Auch Klimatisierung und das Vorhalten von Kühlbrunnenanlagen wurden vorgesehen, dadurch konnte eine höhere Belegungsdichte erreicht werden. Seit 1978 wurde diese Technik zunehmend durch das Nutzbarmachungsprogramm ersetzt: nur einfache Be- und Entlüftung mit kompletter Filtertechnik, keine Klimatisierung mehr. Ab Mitte der 90er Jahre wurden wegen der weltweiten Entspannung keine Anlagen mehr hergerichtet. Bestehende Zivilschutzanlagen werden erhalten.
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