Eine bestehende Haftpflichtversicherung ist Pflicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland. Sie zahlt die Schäden der Unfallgegner bei selbstverschuldeten Unfällen. Durch die Versicherungspflicht ist gewährleistet, dass ein Unfallopfer Schadenersatz erhält. Bei Fahrerflucht kann der Verkehrsopferhilfe e.V. tätig werden. Eine Haftpflichtversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit den Fahrer in Regress nehmen. Dazu kann z.B. das Überfahren eines Stoppschildes oder eine Fahrt unter Alkoholeinfluss zählen.
Eine bestehende Haftpflichtversicherung ist Pflicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland. Sie zahlt die Schäden der Unfallgegner bei selbstverschuldeten Unfällen. Durch die Versicherungspflicht ist gewährleistet, dass ein Unfallopfer Schadenersatz erhält. Bei Fahrerflucht kann der Verkehrsopferhilfe e.V. tätig werden. Motorräder sind in der Haftpflichtversicherung sehr günstig im Vergleich zu Autos. Dies spiegelt wohl wieder, wie selten Motorradfahrer Unfälle verursachen. Hier kommen selbst Supersportler nicht über 400 € jährlich, "normale" Motorräder liegen um die 150 €. Ausnahme: Leichtkrafträder, die von Jugendlichen unter 18 Jahren bewegt werden. Eine Haftpflichtversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit den Fahrer in Regress nehmen. Dazu kann z.B. das Überfahren eines Stoppschildes oder eine Fahrt unter Alkoholeinfluss zählen. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn am Motorrad manipuliert wurde. Hier sind insbesondere ausgebaute Drosselungen zu nennen. In diesen Fällen haftet der Fahrer mit seinem eigenen Vermögen. Bei Personenschäden entstehen oft unabsehbare Folgekosten, wie etwa Rentenzahlungen wegen Berufsunfähigkeit. Eine Haftpflichtversicherung haftet nicht für Diebstahl, Wildschäden, eigene Schäden oder Schäden durch Vandalismus und Unwetter. Diese fallen unter die Teilkasko bzw. Vollkasko.