Die Landesjugendvertretung (LJV) ist ein selbstständiger Jugendverband zur Vertretung ehrenamtlicher Jugendmitarbeiter innerhalb der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW). Mitglied können nur Jugendliche und junge Erwachsene werden, die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem 26. Geburtstag. Von den Mitgliedern darf laut Satzung kein Beitrag erhoben werden, der Verein finanziert sich über Spenden und Projekte. Die LJV ist entstanden, nachdem sich die Synode der EKvW 1997 mit dem Schwerpunktthema "Kinder - Jugend - Kirche" befasst hatte.
Die Landesjugendvertretung (LJV) ist ein selbstständiger Jugendverband zur Vertretung ehrenamtlicher Jugendmitarbeiter innerhalb der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW). Mitglied können nur Jugendliche und junge Erwachsene werden, die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem 26. Geburtstag. Von den Mitgliedern darf laut Satzung kein Beitrag erhoben werden, der Verein finanziert sich über Spenden und Projekte. Die LJV ist entstanden, nachdem sich die Synode der EKvW 1997 mit dem Schwerpunktthema "Kinder - Jugend - Kirche" befasst hatte.