Ein Abwehrrecht ist ein Grundrecht, mit denen der Grundrechtsträger vom Staat das Unterlassen von Eingriffen in den geschützten Freiheitsbereich verlangen kann.
Ein Abwehrrecht ist ein Grundrecht, mit denen der Grundrechtsträger vom Staat das Unterlassen von Eingriffen in den geschützten Freiheitsbereich verlangen kann.