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| - __INDEX__ Juristische Elternschaft bezeichnet die rechtliche Festlegung, wer als Mutter und wer als Vater eines Kindes gilt; sie kann sich von der biologischen und der sozialen Elternschaft unterscheiden. Juristische Elternschaft besteht auch durch Adoption einer Person „an Kindes statt“. Als juristische Elternschaft wird die Elternrolle von Müttern und Vätern dann bezeichnet, wenn sie von der Gesetzgebung des jeweiligen Staates anerkannt wird. In der Regel wird die juristische Elternschaft nach der Geburt eines Kindes seiner Mutter und ihrem Ehemann zugesprochen, als juristischer Vater kann in den meisten Staaten auch der biologische Vater benannt werden. Darüber hinaus kann ein Mann durch eine Vaterschaftsanerkennung zum juristischen Vater eines Kindes werden, unabhängig davon, ob es sein biologisches Kind ist. Abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes kann die juristische Elternschaft unter Umständen auch von zwei Müttern, von zwei Vätern, oder von mehr als zwei Elternteilen wahrgenommen werden. Mit der juristischen Elternschaft sind bestimmte Rechte verbunden, beispielsweise das Sorgerecht. Die juristische Elternschaft begründet zugleich die Unterhaltspflicht und darüber hinaus auch die sittliche Pflicht, für den Unterhalt des Kindes bis zum Abschluss einer seiner Neigung entsprechenden Ausbildung aufzukommen.
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