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| - Regantor - Titel eines männlichen Regenten in Borgon-Dyl, der die Herrschaft lediglich in Vertretung einer legitimen Herrscherin (Deye) ausübt, die ihrerseits dazu selbst nicht in der Lage oder willens ist. In den allermeisten Fällen wird die Reichsherrschaft von einem Regantor dann ausgeübt, wenn die designierte Nachfolgerin (Deyamin) einer abgetretenen Deye noch nicht die Volljährigkeit erreicht hat. Der Regantor vertritt diese dann, bis sie das Alter von 21 Jahren erreicht, wonach sie i.d.R. sofort zur amtierenden Deye gekrönt wird. Als Regantor fungiert meist der engste Verwandte (in dem oben geschilderten Fall i.d.R. der Vater) der Vertretenen. Im Vergleich zu den Deye haben Regantoren lediglich eingeschränkte Machtbefugnisse. So bedürfen ihre Beschlüsse, sofern sie die strategische P
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abstract
| - Regantor - Titel eines männlichen Regenten in Borgon-Dyl, der die Herrschaft lediglich in Vertretung einer legitimen Herrscherin (Deye) ausübt, die ihrerseits dazu selbst nicht in der Lage oder willens ist. In den allermeisten Fällen wird die Reichsherrschaft von einem Regantor dann ausgeübt, wenn die designierte Nachfolgerin (Deyamin) einer abgetretenen Deye noch nicht die Volljährigkeit erreicht hat. Der Regantor vertritt diese dann, bis sie das Alter von 21 Jahren erreicht, wonach sie i.d.R. sofort zur amtierenden Deye gekrönt wird. Als Regantor fungiert meist der engste Verwandte (in dem oben geschilderten Fall i.d.R. der Vater) der Vertretenen. Im Vergleich zu den Deye haben Regantoren lediglich eingeschränkte Machtbefugnisse. So bedürfen ihre Beschlüsse, sofern sie die strategische Position des Gesamtreiches betreffen (etwa Kriegserklärungen, Bündnisbeitritte, Abschaffung der Sklaverei oder derartig einschneidendes) oder bestehende Gesetze ändern, der Zustimmung des Kronrates.
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