ein blick ins gesetz hätte da schon weitergeholfen. §102 Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde. Somit steht da "seiner person und der ihm gehörenden Sachen" das bist du und deine Sachen (Auto), gleichzeitig aber auch "Durchsuchung der Wohnung".
ein blick ins gesetz hätte da schon weitergeholfen. §102 Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde. Somit steht da "seiner person und der ihm gehörenden Sachen" das bist du und deine Sachen (Auto), gleichzeitig aber auch "Durchsuchung der Wohnung". Antwort: JA. (Wenn DU Verdächtiger bist, sonst §103 bzw. PolG im jeweiiligen Bundesland)