Das ist die rechtliche Möglichkeit, eine Ehe eingehen zu können. In Deutschland wird man ehemündig sobald man volljährig ist. Es gibt aber auch die Möglichkeit, im Alter von 16 Jahren eine Ehe einzugehen, wenn der andere Verlobte volljährig ist und das Familiengericht eine Befreiung von der Voraussetzung der Volljährigkeit erteilt.
Das ist die rechtliche Möglichkeit, eine Ehe eingehen zu können. In Deutschland wird man ehemündig sobald man volljährig ist. Es gibt aber auch die Möglichkeit, im Alter von 16 Jahren eine Ehe einzugehen, wenn der andere Verlobte volljährig ist und das Familiengericht eine Befreiung von der Voraussetzung der Volljährigkeit erteilt.