Der Vorstand ist in Organisationen und Unternehmen (juristische Personen) jenes Organ, das die Organisation oder das Unternehmen nach außen vertritt. Oft hat der Vorstand auch die operative Leitung (das geschäftsführende Organ) einer Organisation, beispielsweise eines Unternehmens oder einer Körperschaft. In Gesellschaften mit beschränkter Haftung heißt das zur gesetzlichen Vertretung befugte Organ „Geschäftsführer/Geschäftsführung“. Mitglieder des Vorstands (sofern sie „Organmitglieder“ einer juristischen Person sind), sind aus dem Geltungsbereich der meisten arbeitsrechtlichen Gesetze ausgenommen. Auch die herrschende Rechtsprechung betrachtet sie nicht als Arbeitnehmer. Bei Organmitgliedern ist zu unterscheiden zwischen Bestellung zum Organ und dem Anstellungsvertrag. Der Anstellungsver
1. Vorsitzender: Dr. Martin Held Burgstr. 4 55276 Oppenheim 2. Vorsitzender Prof. Heribert Hamann Pilgersberg 5 55276 Oppenheim Schatzmeister Guenter Ziegler Paul-Wallot-Platz 7 55276 Oppenheim Schriftführer Martin Baltrusch Memellandstr. 2 55276 Oppenheim Beisitzer Angelika Arenz-Morch Mainzer Str. 64 55276 Oppenheim Beisitzer Susanne Pohl Adnetstr. 23 55276 Oppenheim Beisitzer Dr. Walther Nohl Pilgersberg 3 55276 Oppenheim Beisitzer Rainer Ebling Burgstr. 2 55276 Oppenheim Beirat Emil Schöfer Mainzer Str. 81 55276 Oppenheim Beirat Julian Hanschke Johanna Senfterstr. 15 55276 Oppenheim
1. Vorsitzender: Dr. Martin Held Burgstr. 4 55276 Oppenheim 2. Vorsitzender Prof. Heribert Hamann Pilgersberg 5 55276 Oppenheim Schatzmeister Guenter Ziegler Paul-Wallot-Platz 7 55276 Oppenheim Schriftführer Martin Baltrusch Memellandstr. 2 55276 Oppenheim Beisitzer Angelika Arenz-Morch Mainzer Str. 64 55276 Oppenheim Beisitzer Susanne Pohl Adnetstr. 23 55276 Oppenheim Beisitzer Dr. Walther Nohl Pilgersberg 3 55276 Oppenheim Beisitzer Rainer Ebling Burgstr. 2 55276 Oppenheim Beirat Emil Schöfer Mainzer Str. 81 55276 Oppenheim Beirat Julian Hanschke Johanna Senfterstr. 15 55276 Oppenheim Beirat Ernst Ritter Memellandstr. 3 55276 Oppenheim Beirat Heike Laubenheimer-Preusse 55276 Oppenheim Archiv Dr. Hermann Gallois Wormser Str. 97 55276 Oppenheim
Der Vorstand ist in Organisationen und Unternehmen (juristische Personen) jenes Organ, das die Organisation oder das Unternehmen nach außen vertritt. Oft hat der Vorstand auch die operative Leitung (das geschäftsführende Organ) einer Organisation, beispielsweise eines Unternehmens oder einer Körperschaft. In Gesellschaften mit beschränkter Haftung heißt das zur gesetzlichen Vertretung befugte Organ „Geschäftsführer/Geschäftsführung“. Mitglieder des Vorstands (sofern sie „Organmitglieder“ einer juristischen Person sind), sind aus dem Geltungsbereich der meisten arbeitsrechtlichen Gesetze ausgenommen. Auch die herrschende Rechtsprechung betrachtet sie nicht als Arbeitnehmer. Bei Organmitgliedern ist zu unterscheiden zwischen Bestellung zum Organ und dem Anstellungsvertrag. Der Anstellungsvertrag kann mit der Zeitdauer der Bestellung zum Organmitglied verknüpft werden, muss aber nicht. Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Vergütung nach § 611 BGB. Die meisten Organisationen sind in der Gestaltung des Vorstandes frei. In den größeren Unternehmen finden sich im Vorstand zumeist ein Vorsitzender und mehrere Mitglieder, beispielsweise die Leiter verschiedener Produktionsbereiche / Divisionen oder verschiedener Aufgabenbereiche. In großen Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, KGaA, GmbH) mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern muss dem Vorstand (bzw. der Geschäftsführung der GmbH) nach dem Mitbestimmungsgesetz auch ein Arbeitsdirektor angehören. Der Arbeitsdirektor ist Vorstandsmitglied (Mitglied der Geschäftsführung) mit Rechten und Pflichten wie jedes andere Vorstandsmitglied.