Das Mindestalter ist grundsätzlich 15 Jahre, für Arbeiten in der Landwirtschaft und als Zeitungsausträger gibt es jedoch Ausnahmen. Grundsätzlich darfst Du im allgemeineen Arbeitsbetrieb mitmischen und Geld verdienen, sofern der gesetzliche Vertreter einem notwendigen Vertrag zugestimmt hat. Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen 6 und 20 Uhr begrenzt, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen für Bäckereien, Gaststätten, kulturelle Veranstaltungen usw. Für dich sind dann die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) bindend.
Das Mindestalter ist grundsätzlich 15 Jahre, für Arbeiten in der Landwirtschaft und als Zeitungsausträger gibt es jedoch Ausnahmen. Grundsätzlich darfst Du im allgemeineen Arbeitsbetrieb mitmischen und Geld verdienen, sofern der gesetzliche Vertreter einem notwendigen Vertrag zugestimmt hat. Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen 6 und 20 Uhr begrenzt, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen für Bäckereien, Gaststätten, kulturelle Veranstaltungen usw. Für dich sind dann die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) bindend.