Weil viele Händler glauben, sie könnten damit die mittlerweile gesetzlich geregelte Frist von drei Jahren umgehen. Andererseits gibt es auch Händler, die das gesetzliche Ablaufsdatum des Gutscheins auf ihm selbst festhalten.
Weil viele Händler glauben, sie könnten damit die mittlerweile gesetzlich geregelte Frist von drei Jahren umgehen. Andererseits gibt es auch Händler, die das gesetzliche Ablaufsdatum des Gutscheins auf ihm selbst festhalten.