Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Der König und seine Beamten hatten das Recht auf Gastung oder Herberge (ius albergariae), was auch die Verpflegung einschloß. Seit der Steigerung der Macht der lokalen Gewalten im Frühmittelalter und der späteren Landesherren im Hochmittelalter, lastete die Verpflichtung auf den Fürsten (insbesondere den geistlichen), den Reichsklöstern und Reichsstädten.
Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Der König und seine Beamten hatten das Recht auf Gastung oder Herberge (ius albergariae), was auch die Verpflegung einschloß. Seit der Steigerung der Macht der lokalen Gewalten im Frühmittelalter und der späteren Landesherren im Hochmittelalter, lastete die Verpflichtung auf den Fürsten (insbesondere den geistlichen), den Reichsklöstern und Reichsstädten.