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  • POL.SYS.BRD/Föderalismusreform
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  • Im Juni und Juli 2006 wurde im Bundestag und Bundesrat die Föderalismusreform beschlossen. Sie umfasst vor allem folgende Kernpunkte: * Gesetzgebungskompetenz: Die Zahl der Zustimmungsgesetze soll von derzeit 60% auf etwa 35% sinken, damit wird der Prozess der Gesetzgebung beschleunigt und der Ablauf transparenter. * Bildungspolitik: Bildung bleibt Ländersachen, der Bund kann Regelungen zur Zulassung und Abschlüssen an Hochschulen beschließen. Den Ländern ist es jedoch möglich von diesen Regelungen abzuweichen. * Beamtenrecht: Die Rahmenkompetenz des Bundes wir abgeschafft, damit werden beispielsweise viele der Rechte im Bezug auf Beamtenrecht, den Ländern übertragen. * Inneres: Die Hauptstadt Berlin wird Verfassungsrechtlich zur Hauptstadt erklärt. * Umweltrecht: Eine ma
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  • Im Juni und Juli 2006 wurde im Bundestag und Bundesrat die Föderalismusreform beschlossen. Sie umfasst vor allem folgende Kernpunkte: * Gesetzgebungskompetenz: Die Zahl der Zustimmungsgesetze soll von derzeit 60% auf etwa 35% sinken, damit wird der Prozess der Gesetzgebung beschleunigt und der Ablauf transparenter. * Bildungspolitik: Bildung bleibt Ländersachen, der Bund kann Regelungen zur Zulassung und Abschlüssen an Hochschulen beschließen. Den Ländern ist es jedoch möglich von diesen Regelungen abzuweichen. * Beamtenrecht: Die Rahmenkompetenz des Bundes wir abgeschafft, damit werden beispielsweise viele der Rechte im Bezug auf Beamtenrecht, den Ländern übertragen. * Inneres: Die Hauptstadt Berlin wird Verfassungsrechtlich zur Hauptstadt erklärt. * Umweltrecht: Eine materielle Abweichungsgesetzgebung für Umweltgesetze aus der Rahmengesetzgebung wurde eingeführt. Das bedeutet, dass die Länder sich über einige Teile der Umweltgesetze des Bundes hinwegsetzen können. "Bundesrecht über Landesrecht" gilt hier nicht mehr. * Europarecht: Die Verhandlungsposition Deutschlands soll durch eine bessere Zusammenarbeit der Ebenen gestärkt werden. * Finanzwesen: Eine Verpflichtung der Länder und des Bundes zur Haushaltsdisziplin wurde eingeführt. Beispielsweise haben Strafen aus Verstößen gegen den EU-Stabilitätspakt demnach zu 65% der Bund und zu 35% die Länder zu zahlen.
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