"rechtskräftig" sind eigentlich Urteile; ich vermute, hier war "beweiskräftig" gemeint. Bei einem Screenshot wird sich in der Regel nicht nachweisen lassen, dass er nicht verfälscht wurde - insofern dürften Screenshots keine große Beweiskraft haben. Selbst, wenn ein Zeuge die Authentizität bestätigen sollte, wird sich nicht nachweisen lassen, dass der Screenshot genau von dem Programm / der Website stammt, von der er stammen soll. Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Recht
"rechtskräftig" sind eigentlich Urteile; ich vermute, hier war "beweiskräftig" gemeint. Bei einem Screenshot wird sich in der Regel nicht nachweisen lassen, dass er nicht verfälscht wurde - insofern dürften Screenshots keine große Beweiskraft haben. Selbst, wenn ein Zeuge die Authentizität bestätigen sollte, wird sich nicht nachweisen lassen, dass der Screenshot genau von dem Programm / der Website stammt, von der er stammen soll. Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Recht