Die ordnungsgemäße Erdung aller Stromkreise eines Hauses ist bereits seit den 80er Jahren vorgeschrieben. In Altbauten, die z.T. noch über Stromanschlüsse ohne Schutzleiter verfügen, ist der Vermieter definitiv verpflichtet, diesem Umstand abzuhelfen. Durch unzureichende Erdung können Kriechströme und im Extremfall Kabelbrände entstehen, der Vermieter handelt also auch im Interesse seiner eigenen Sicherheit.
Die ordnungsgemäße Erdung aller Stromkreise eines Hauses ist bereits seit den 80er Jahren vorgeschrieben. In Altbauten, die z.T. noch über Stromanschlüsse ohne Schutzleiter verfügen, ist der Vermieter definitiv verpflichtet, diesem Umstand abzuhelfen. Durch unzureichende Erdung können Kriechströme und im Extremfall Kabelbrände entstehen, der Vermieter handelt also auch im Interesse seiner eigenen Sicherheit.