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  • Kann aus einem Verlöbnis auf Eingehen der Ehe geklagt werden
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  • Nein. Das Verlöbnis ist zwar ein Vertrag mit dem sich zwei Personen versprechen künftig die Ehe miteinander einzugehen - es ist also ein gegenseitiges Eheversprechen. Anders als bei den sonstigen Verträgen im Bürgerlichen Gesetzbuch (Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, usw.) ist es beim Verlöbnis aber nicht möglich, auf Erfüllung, das heißt, auf Bewirkung des gegenseitigen Versprechens, zu klagen. § 1297 Abs. 1 BGB stellt ausdrücklich klar, dass „aus einem Verlöbnis (...) nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden (kann)“. Kategorie:Recht Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Soziale Beziehung
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  • Nein. Das Verlöbnis ist zwar ein Vertrag mit dem sich zwei Personen versprechen künftig die Ehe miteinander einzugehen - es ist also ein gegenseitiges Eheversprechen. Anders als bei den sonstigen Verträgen im Bürgerlichen Gesetzbuch (Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, usw.) ist es beim Verlöbnis aber nicht möglich, auf Erfüllung, das heißt, auf Bewirkung des gegenseitigen Versprechens, zu klagen. § 1297 Abs. 1 BGB stellt ausdrücklich klar, dass „aus einem Verlöbnis (...) nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden (kann)“. Kategorie:Recht Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Soziale Beziehung
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