Juristische Definition: Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe (zeitliche Freiheits- oder Geldstrafe) oder die Höhe des Strafbefehls ist hierbei unerheblich. Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe.
Juristische Definition: Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe (zeitliche Freiheits- oder Geldstrafe) oder die Höhe des Strafbefehls ist hierbei unerheblich. Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe. Praktische Sichtweise (für Deutschland): Man gilt bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten als vorbestraft. Geringere Strafen (es gibt allerdings noch weitere Ausnahmen) werden nämlich im Führungszeugnis nicht aufgeführt. Allerdings gilt das nicht für die Registerauszüge, die Strafverfolgungsbehörden erhalten. Hier erscheint jede Strafe, so lange sie nicht getilgt wurde. Je nach Art oder Höhe der Strafe gibt es unterschiedliche Tilgungsfristen. Näheres dazu findet sich im Bundeszentralregistergesetz. Kategorie:Recht Kategorie:Beantwortete Fragen