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| - Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Als Fehde (altschwedisch. ōran, althochdeutsch. fēhida, gefēhida, altfriesisch. feithe, angelsächsisch. fǣð, zu althochdeutsch. fēh, angelsächsisch. fāh = 'feindlich, verfolgt') bezeichnet man das zwischen dem Verbrecher und dem Verletzten bestehende Verhältnis der Feindschaft (daher lat. inimicitia = 'Fehde').
- Fehde ist ein Rechtsbegriff. Er beschreibt eine militärische Auseinandersetzung zwischen Adeligen zur Beilegung eines Rechtsstreites. Eine Fehde gilt als letzte Möglichkeit einer Partei ihr Recht zu erstreiten, wenn Gerichte oder Regierung nicht in ihrem Sinne entschieden haben. Verallgemeinert bezeichnet Fehde auch alle Arten von Kriegen und Konflikten.
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| - Fehde ist ein Rechtsbegriff. Er beschreibt eine militärische Auseinandersetzung zwischen Adeligen zur Beilegung eines Rechtsstreites. Eine Fehde gilt als letzte Möglichkeit einer Partei ihr Recht zu erstreiten, wenn Gerichte oder Regierung nicht in ihrem Sinne entschieden haben. Verallgemeinert bezeichnet Fehde auch alle Arten von Kriegen und Konflikten.
* Fortgesetzte Adelsfehden und die Unfähigkeit von König Zyclaan dem Mächtigen sie zu beenden führten auf Silur im Jahre 365 n.P. zur Revolte von Belfalas, bei der Mitglieder der Freien Familien und Bürger von Belfalas, angeführt von der Kheitara der Sieben Ähren unter ihrem Ulf Tromsk Femundsee den König erhängten und sich Sitz und Stimme im Rat von Belfalas erstritten.
- Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Als Fehde (altschwedisch. ōran, althochdeutsch. fēhida, gefēhida, altfriesisch. feithe, angelsächsisch. fǣð, zu althochdeutsch. fēh, angelsächsisch. fāh = 'feindlich, verfolgt') bezeichnet man das zwischen dem Verbrecher und dem Verletzten bestehende Verhältnis der Feindschaft (daher lat. inimicitia = 'Fehde').
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