__INDEX__ 250px|right|Zündung eines verbotenen „Polenböllers“ Als „Polenböller“ (auch „Polenkracher“ oder „Polenknaller“) bezeichnet man einen sehr gefährlichen pyrotechnischen Knallkörper polnischer Bauart bzw. Herkunft, der eine deutlich höhere Sprengkraft als ein herkömmlicher Knallkörper aufweist. Man kann diese illegale Form eines Knallkörpers bereits je nach Konstruktion und Kraft der Explosion als Sprengkörper bezeichen, der z. B. in Deutschland gegen das Sprengstoffgesetz verstößt. Der Besitz gilt bereits als eine Straftat.
__INDEX__ 250px|right|Zündung eines verbotenen „Polenböllers“ Als „Polenböller“ (auch „Polenkracher“ oder „Polenknaller“) bezeichnet man einen sehr gefährlichen pyrotechnischen Knallkörper polnischer Bauart bzw. Herkunft, der eine deutlich höhere Sprengkraft als ein herkömmlicher Knallkörper aufweist. Man kann diese illegale Form eines Knallkörpers bereits je nach Konstruktion und Kraft der Explosion als Sprengkörper bezeichen, der z. B. in Deutschland gegen das Sprengstoffgesetz verstößt. Der Besitz gilt bereits als eine Straftat.