Nein, die KG hat keine Mindesteinlage. Grundsätzlich gibt es ein Haftungskapital, das ist frei verhandelbar; ab 1,-- ; das Haftungskapital definiert den Umfang der Haftung des Kommanditisten in der Gesellschaft. Außer diesem Haftungskapital hat der Kommanditist keine Haftung. Ist das Haftungskapital einbezahlt, besteht keine zusätzliche Haftung für den Kommanditisten. Der Komplementär hat grundsätzlich kein Kapital einzuzahlen. Es gibt jedoch Gesellschaftsverträge in denen sich die Gesellschafter zur EInlage verpflichten.
Nein, die KG hat keine Mindesteinlage. Grundsätzlich gibt es ein Haftungskapital, das ist frei verhandelbar; ab 1,-- ; das Haftungskapital definiert den Umfang der Haftung des Kommanditisten in der Gesellschaft. Außer diesem Haftungskapital hat der Kommanditist keine Haftung. Ist das Haftungskapital einbezahlt, besteht keine zusätzliche Haftung für den Kommanditisten. Der Komplementär hat grundsätzlich kein Kapital einzuzahlen. Es gibt jedoch Gesellschaftsverträge in denen sich die Gesellschafter zur EInlage verpflichten.