Die Stiftung GmbH & Co. KG ist im deutschen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG), konkret der GmbH & Co. KG, und somit eine Personengesellschaft. Sie dient dazu, die Unternehmensnachfolge zu regeln. Der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) ist dabei keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Die Stiftung fungiert dabei als Kommanditist. Die Rechtsform kann zu verschiedenen Zwecken eingesetzt werden (s. u).
Die Stiftung GmbH & Co. KG ist im deutschen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG), konkret der GmbH & Co. KG, und somit eine Personengesellschaft. Sie dient dazu, die Unternehmensnachfolge zu regeln. Der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) ist dabei keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Die Stiftung fungiert dabei als Kommanditist. Die Rechtsform kann zu verschiedenen Zwecken eingesetzt werden (s. u).