Wegen Hoheitsrechten der Staaten im Küstenbereich und auf dem Meeresgrund sind Meeresgewässer auch Thema des Völkerrechts. Dabei weichen juristische Definitionen von Gewässer- und Küstenformationen teilweise deutlich von den geografischen ab. Juristisch werden Küstenformationen nach der Kontur der Wasserfläche definiert, unabhängig von ihrer Entstehungsgeschichte.
Wegen Hoheitsrechten der Staaten im Küstenbereich und auf dem Meeresgrund sind Meeresgewässer auch Thema des Völkerrechts. Dabei weichen juristische Definitionen von Gewässer- und Küstenformationen teilweise deutlich von den geografischen ab. Juristisch werden Küstenformationen nach der Kontur der Wasserfläche definiert, unabhängig von ihrer Entstehungsgeschichte.