abstract
| - (Quelle ist fragmentiert) Hier scheint noch etwas zu sein: (alles fragmentiert) In der BT-Drucksache 13/11469 gibt es deutliche Übereinstimmungen. (Link: ) (das ist alles tatsächlich halbwegs korrekt zitiert) Eine Textstelle von S. 223 findet sich sehr ähnlich hier: Die Politik Deutschlands in der Kosovofrage von Krämer, Franziska. S. 58, GB [4]. Vermutlich gibt es aber eine andere Quelle. Einen Hinweis darauf gibt die Fußnote 454. Text aus Diss: "Die UNMIK454 bestimmte in ihrem ersten gesetzgeberischen Akt, der Verordnung Nr. 1/1999 vom 25. Juli 1999, dass alle legislative und exekutive Macht *m Kosovo, einschließlich der Justizverwaltung von UNMIK ausgeht." 454 "Die Grundstruktur ist zu entnehmen aus www.un.org/peace/kosovo/pages" Text aus vermeintlicher Quelle: "Die UNMIK bestimmte in ihrem ersten gesetzgeberischen Akt vom 25. Juli 1999, dass die exekutive und legislative Gewalt im Kosovo vom Sondergesandten des UNO-Generalsekretärs (Special Representative of the Secretary, SRSG) ausgeübt wurde." Folgender kurzer Text von S. 261 findet sich hier [5]: „Dies ist deshalb von großer Bedeutung, weil der EU-Beitritt in allen Ländern Südosteuropas als oberste politische Priorität angesehen wird. Er wird nicht nur als Wohlstandsrezept, sondern als zuverlässigste Sicherheitsgarantie betrachtet.“ Der Text ist dort als ein Zitat von Bartlett ausgewiesen, was jedoch wohl eine englische Quelle ist [6]. Auch an anderer Stelle [7] wird der gleiche Text Bartlett zugeschrieben. Auf S. 281 stammt einiges von der Un charta [8]. Nicht korrekt zitiert, aber wohl eher harmlos. Kategorie:Jkr
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