Unter dem Begriff Verfassungskreislauf versteht man ein von dem Philosophen Aristoteles im 4. vorchristlichen Jahrhundert an anlehnung an die Realität des antiken Griechenland erdachtes System von Verfassungsentwicklungen. Er geht hierbei auf die Staatsform ein, bzw. auf die Regierungsform und auch auf die Herrschaftsform. Es kam in der Antike zu vielen Rechtsstreitigkeiten um die Urheberrechte des Verfassungskreislaufes. Platon erhob Anrecht darauf - da er ebenfalls eine Art Verfassungskreislauf erdacht hatte, bei dem die Verfassungen aber eher frei im Körper (des Staates) hin- und herschwappten. Das Gericht hat Platon allerdings keine Gestaltungshöhe zuerkannt, weshalb Aristoteles als strahlender Sieger hervorging.
Unter dem Begriff Verfassungskreislauf versteht man ein von dem Philosophen Aristoteles im 4. vorchristlichen Jahrhundert an anlehnung an die Realität des antiken Griechenland erdachtes System von Verfassungsentwicklungen. Er geht hierbei auf die Staatsform ein, bzw. auf die Regierungsform und auch auf die Herrschaftsform. Es kam in der Antike zu vielen Rechtsstreitigkeiten um die Urheberrechte des Verfassungskreislaufes. Platon erhob Anrecht darauf - da er ebenfalls eine Art Verfassungskreislauf erdacht hatte, bei dem die Verfassungen aber eher frei im Körper (des Staates) hin- und herschwappten. Das Gericht hat Platon allerdings keine Gestaltungshöhe zuerkannt, weshalb Aristoteles als strahlender Sieger hervorging.