Als Mandat (von lat. mandare = „aus der Hand geben, beauftragen, befehlen“) bezeichnet man grundsätzlich einen Auftrag oder eine Ermächtigung, die jedoch keine genaue Handlungsanweisung beinhaltet.
Als Mandat (von lat. mandare = „aus der Hand geben, beauftragen, befehlen“) bezeichnet man grundsätzlich einen Auftrag oder eine Ermächtigung, die jedoch keine genaue Handlungsanweisung beinhaltet.