abstract
| - __INDEX__ Furūʿ al-fiqh (arabisch فروع الفقه / Furūʿ al-fiqh; d. h. die Zweige der Rechtsprechung) ist ein Begriff aus der islamischen Rechtswissenschaft (siehe Hauptartikel Scharia und Fiqh). Er bezeichnet das Teilgebiet, das zusammen mit Usūl al-fiqh (arabisch أصول الفقه, d. h. den Grundlagen der Rechtswissenschaft) die Teilbereiche der islamischen Rechtswissenschaft bildet. Seinen Gegenstand bilden alle Madhahib (siehe Madhab, von den Rechtsschulen befürwortete verschiedene Theorien), Fatawa (siehe Fatwa, Rechtsauskunft nach der Scharia) und Riwayat (siehe Riwayat, verschiedene Kommentare). Während Usūl al-fiqh also den allgemeinen Teil des islamischen Rechts behandelt, wird unter Furūʿ al-fiqh der besondere Teil behandelt, d. h. die auf Sammlungen von Fällen und Entscheidungen beruhenden praktischen Anwendungen (siehe auch Liste von Fatwa-Sammlungen). Ein berühmtes Werk zum schiitischen Furūʿ al-fiqh ist das persische Werk Dschami'-i Abbasi / جامع عباسی / Ǧāmiʿ-i ʿAbbāsī /‚Abbas-Sammlung‘ von Bahauddin Amili, ein Handbuch aus der Zeit des Safawiden-Schahs Abbas I. für schiitische Scharia-Prinzipien und -Gesetze.
|