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  • Chancengleichheit? Diskriminierungshierarchie!
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  • Diskriminierung wird zunehmend reduziert auf wenige Merkmale, wie: ethnische Herkunft, Behinderung, sexuelle Orientierung, Alter, Religion oder Überzeugungen und Geschlecht. Sämtliche klassenspezifische Diskriminierungsgründe (bspweise Vermögen oder soziale Herkunft) entfallen. Gegenüber dem Grundgesetz, in dem von "Herkunft" (gemeint ist die "soziale Herkunft") noch die Rede ist, wird eine Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft oder einer Klassenzugehörigkeit quasi definitorisch ausgeschlossen. Selbst der DGB schließt sich dieser Definition nahtlos an:
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  • Diskriminierung wird zunehmend reduziert auf wenige Merkmale, wie: ethnische Herkunft, Behinderung, sexuelle Orientierung, Alter, Religion oder Überzeugungen und Geschlecht. Sämtliche klassenspezifische Diskriminierungsgründe (bspweise Vermögen oder soziale Herkunft) entfallen. Gegenüber dem Grundgesetz, in dem von "Herkunft" (gemeint ist die "soziale Herkunft") noch die Rede ist, wird eine Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft oder einer Klassenzugehörigkeit quasi definitorisch ausgeschlossen. Der alte „Diskriminierungsgrund“ „soziale Herkunft“ wurde Ende der 1990er Jahre bei der Verabschiedung der Amsterdamer Verträge unter den Tisch fallen gelassen. Ende Februar 1997 legte die Ratspräsidentschaft einen neuen Textentwurf vor: vier Kategorien wurden aus dem Antidiskriminierungs-Artikel gestrichen: soziale Herkunft, Alter, Behinderung und sexuelle Orientierung. Drei der vier wurden aufgrund des Drucks der Lobby-Organisationen wieder in die Amsterdamer Verträge aufgenommen. Soziale Herkunft blieb draussen. In der Anfrage, die im Zuge des Grünbuchs auch an die Regierungen verschickt wurde, sah die rot-grüne Regierung keinen Handlungsbedarf, auch Kriterien wie „soziale Herkunft“ oder „Vermögen“ (die in der EU-Charta enthalten sind) in die Antidiskrimierungsparagraphen aufzunehmen. Das deutsche Gleichstellungsgesetz, welches erst nach einer Verurteilung des Europäische Gerichtshof wegen unzureichender Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsvorschriften, zustande gekommen ist, lässt nicht nur Menschen, die aufgrund ihrer Klassenzugehörigkeit oder -herkunft diskriminiert werden, im Diskriminierungsregen stehen. Tatsächlich vollzieht sich ein Ausschluss der Klassenfrage aus dem Diskriminierungs-Diskurs. So definiert das Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit, IDA-NRW: "Unter sozialer Diskriminierung wird die Benachteiligung von Menschen aufgrund gruppenspezifischer Merkmale wie ethnische oder nationale Herkunft, Hautfarbe, Sprache, politische oder religiöse Überzeugungen, sexuelle Orientierung, Geschlecht, Alter oder Behinderung verstanden." Selbst der DGB schließt sich dieser Definition nahtlos an: Die Beispiele lassen sich beliebig fortführen und werden vor allem auch die Umfragen und Faltblätter der EU zu Diskriminierungen transportiert. Mit dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit steht nun ebenfalls der diskursive Ausschluss klassenspezifischer Diskriminierungen bevor. In orwellscher Manier wird die Sprache neu definiert. Obdachlose oder Arbeiterkinder können mithin schwerer Begriffe wie "Diskriminierung" oder "Chancengleichheit" für sich nutzen. Diese Entpolitisierung des Politischen, diese Sprachentwendung baut auf aktuelle diskursive Verschiebungen auf: zunächst wurde der Begriff "Klasse" tabuisiert. Dann tauchte der Begriff Schicht nur noch im Begriff Unterschicht auf. Zudem wurde dieses Wort kulturalisiert: das heißt, es steht nicht mehr für eine Gruppe, deren Gemeinsamkeit im Ausschluss der gesellschaftlichen Ressourcenverteilung besteht, sondern in einem Fehlverhalten, welches im Versagen der Übernahme der bürgerlichen Leitkultur bestünde. Derart medial an die Wand gedrängt weiss die Linke selbst nicht mehr, ob sie den Begriff "Unterschicht" verteidigen (als eines der letzten Worte, mit denen noch die "soziale Frage" gestellt werden kann) oder ablehnen soll. Es ist unbestritten, dass der Begriff "Chancengleichheit" nie ein guter Begriff gewesen ist. Dennoch schien selbst dieser Begriff den Herrschenden ein Dorn im Auge gewesen zu sein. Schon in den 1970er Jahren wollte der RCDS diesen Begriff durch "Chancengerechtigkeit" ersetzt sehen, einem Begriff den nun auch die SPD-Spitze gerne verwendet, um eben auch Chancengerechtigkeit für "Hochbegabte", für "Leistungsstarke" zu fordern. Dass das Jahr, in dem umfassend Studiengebühren eingeführt werden, "Das Jahr der Chancengleichheit" heißt, und eben mit dieser Chancengleichheit studieren-wollende Arbeiterkinder per Definition nicht mitgemeint sind, ist perfide. Zu dieser Arroganz der Macht konnte es jedoch nur kommen, weil sich studierende Arbeiterkinder noch immer nicht organisiert haben. Autor: Schwarze Feder 03:23, 1. Feb 2007 (CET) Navigation Aktuelles | Initiativen und Vernetzungen | Literatur | Portal | Weblinks | Konferenzen und Aktionen | Politiker-Sprüche | Begriffe | Hilfe | Magazin Working Class Students
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