Es gibt keine eindeutige oder einheitliche Definition für Armut. In unserem Powibuch [Mensch und Politik SII] steht: Armut und Reichtum können nur relativ zum gesellschaftlichen Reichtum betrachtet werden. Beispielsweise stellt sich im Vergleich zur Armut in den Entwicklungsländern die Frage, ob ein "armer" Mensch in Europa als solcher bezeichnet werden kann. Da wir uns jedoch auf Deutschland konzentrieren, kann diese Frage vernachlässigt werden. Für diesen Text wird Armut nach dem Konzept der EU definiert:
Es gibt keine eindeutige oder einheitliche Definition für Armut. In unserem Powibuch [Mensch und Politik SII] steht: Armut und Reichtum können nur relativ zum gesellschaftlichen Reichtum betrachtet werden. Beispielsweise stellt sich im Vergleich zur Armut in den Entwicklungsländern die Frage, ob ein "armer" Mensch in Europa als solcher bezeichnet werden kann. Da wir uns jedoch auf Deutschland konzentrieren, kann diese Frage vernachlässigt werden. Für diesen Text wird Armut nach dem Konzept der EU definiert: "Als arm gelten in einer Gesellschaft diejenigen, deren Einkommen weniger als 50 Prozent des Durchschnittseinkommens beträgt. Bei einem Einkommen bis 75 Prozent wird von Niedrigeinkommen gesprochen, die Spanne von 50 bis 75 Prozent wird als 'prekärer Wohlstand' bezeichnet, da hier die Gefahr eines Abrutschens unter die Armutsgrenze gegeben ist." [1] In anderen Quellen wird auch 60 Prozent als Armutsgrenze gesetzt. Weiterhin bezieht sich "Armut" in diesem Sinne auf ökonomische Armut und nicht auf den Stand der Gesundheit oder der Bildung.