Eigentlicher Sinn der Kennzeichen ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung, die zum Führen von Kfz im Bereich der StVO zwingend erforderlich ist, damit Unfallopfer entschädigt werden können. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind daher nur zur Zulassungsstelle und zum TÜV bzw. zurück erlaubt. Motorradkennzeichen sind für die meisten Motorradfahrer ein notwendiges Übel, ja geradezu ein Fremdkörper am Motorrad, daher wollen viele ein möglichst kleines.
Eigentlicher Sinn der Kennzeichen ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung, die zum Führen von Kfz im Bereich der StVO zwingend erforderlich ist, damit Unfallopfer entschädigt werden können. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind daher nur zur Zulassungsstelle und zum TÜV bzw. zurück erlaubt. Motorradkennzeichen sind für die meisten Motorradfahrer ein notwendiges Übel, ja geradezu ein Fremdkörper am Motorrad, daher wollen viele ein möglichst kleines. Motorräder mit Baujahr vor 01.07.1958 konnten bis 2008 grundsätzlich Kennzeichen in US-Größe bekommen, neuerdings ist aber auch hier eine Ausnahmegenehmigung auf Basis einer TÜV-Eintragung nötig, die i.A. um die 40 Euro kostet. Einige Zulassungsbezirke sperren sich sogar dagegen.