Zielgerichtetes Sparen, um für wohnwirtschaftliche Verwendungen ein Darlehen zu erlangen. Durch den Abschluss eines Bausparvertrages wird der Bausparer Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Am Anfang steht dabei die Sparphase, der Bausparer zahlt einen monatlichen Beitrag, den er selbst festlegen kann, an die Bausparkasse. Damit erwirbt der Sparer das Recht auf ein späteres Bauspardarlehen. Dessen Zinssatz ist besonders niedrig, von Anfang an fest vereinbart und von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig. Die Mittel hierfür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern.
Zielgerichtetes Sparen, um für wohnwirtschaftliche Verwendungen ein Darlehen zu erlangen. Durch den Abschluss eines Bausparvertrages wird der Bausparer Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Am Anfang steht dabei die Sparphase, der Bausparer zahlt einen monatlichen Beitrag, den er selbst festlegen kann, an die Bausparkasse. Damit erwirbt der Sparer das Recht auf ein späteres Bauspardarlehen. Dessen Zinssatz ist besonders niedrig, von Anfang an fest vereinbart und von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig. Die Mittel hierfür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern. Vermögenswirksame Leistungen (vL) sind eine Voraussetzung für die Zahlung der staatlichen Arbeitnehmer-Sparzulage und werden direkt vom Arbeitgeber auf Ihren Bausparvertrag einbezahlt. Viele Arbeitgeber zahlen speziell diese Leistungen zusätzlich zum monatlichen Gehalt. (viele Arbeitgeber zahlen bis zu einem Höchstbetrag von 470 Euro im Jahr)