Sie besteht aus einer durchgehenden neben einer unterbrochenen Linie.Für Fahrzeuge auf dem Fahrstreifen A ordnet die Markierung an: a) Der Fahrverkehr darf die durchgehende Linie nicht überqueren oder über ihr fahren. b) Parken (§12 (2)) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der durchgehenden Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3m verbleibt. Fahrzeuge auf dem Fahrstreifen B dürfen die Markierung überfahren, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird.
Sie besteht aus einer durchgehenden neben einer unterbrochenen Linie.Für Fahrzeuge auf dem Fahrstreifen A ordnet die Markierung an: a) Der Fahrverkehr darf die durchgehende Linie nicht überqueren oder über ihr fahren. b) Parken (§12 (2)) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der durchgehenden Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3m verbleibt. Fahrzeuge auf dem Fahrstreifen B dürfen die Markierung überfahren, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird.