Regress bezeichnet Forderungen eines Versicherers gegen den eigenen Kunden, nachdem eine finanzielle Leistung erbracht wurde. Das typische Szenario ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die nach einem selbst verschuldeten Unfall den Unfallgegner zwar entschädigt, dann aber vom Unfallverursacher selbst einen Teil des Schadens fordert. Um den Regress ranken sich einige Mythen:
* Bei der kleinsten Veränderung am Fahrzeug erlischt der Versicherungsschutz
* Nach einem Unfall mit einem veränderten Fahrzeug ist man finanziell ruiniert Richtig ist:
Regress bezeichnet Forderungen eines Versicherers gegen den eigenen Kunden, nachdem eine finanzielle Leistung erbracht wurde. Das typische Szenario ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die nach einem selbst verschuldeten Unfall den Unfallgegner zwar entschädigt, dann aber vom Unfallverursacher selbst einen Teil des Schadens fordert. Um den Regress ranken sich einige Mythen:
* Bei der kleinsten Veränderung am Fahrzeug erlischt der Versicherungsschutz
* Nach einem Unfall mit einem veränderten Fahrzeug ist man finanziell ruiniert Richtig ist:
* Der Regress ist gesetzlich geregelt in § 86 Versicherungsvertragsgesetz
* Eine Obligenheitsverletzung berechtigt die Versicherung, Regress zu fordern
* Z.B. Vorsatz, Trunkenheit, Unfallflucht
* Der Regress ist gedeckelt auf 5000 Euro bzw. 2500 Euro für schuldhafte Handlungen vor/nach dem Schadensereignis (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KfzPflVV)
* Es muss ein relevanter Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schadensereignis vorliegen (OLG Brandenburg (Urt. v. 14.09.2006 - 12 U 21/06)